Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der Pension “Gut Grabitz“ Grabitz 6, 18573 Rambin
1. Geltungsbereich
1.1 Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Leistungen der Pension “Gut Grabitz“. Sie können durch im Einzelfall
ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der
Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
1.2. Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Pension.
1.3.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher
vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der
Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines
Zimmers vom Gast mündlich, telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax
reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension “Gut
Grabitz“ kann ebenfalls mündlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch
auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch
schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt
und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich
ist.
2.2.
Vertragspartner sind die Pension “Gut Grabitz“, vertreten durch Frau Wippich,
und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete
Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle
Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.
3. Leistungen, Preise und Zahlungen
3.1. Die Pension
“Gut Grabitz“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Reservierungen von
Abstellplätzen für Fahrräder und Motorräder auf dem Grundstück stehen dem Gast
nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt
über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
3.2. Der
gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit-
oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise (aus
welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.3. Nur bei
Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension
“Gut Grabitz“ ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug
ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins
(Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.4. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4
Monate und erhöht sich der von der Pension “Gut Grabitz“ allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
3.5. Die
Preise können von der Pension “Gut Grabitz“ ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der
Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem
zustimmt.
3.6. Die Pension
“Gut Grabitz“ ist berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein
Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension “Gut Grabitz“ geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht,
so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit
der Leistungserbringung.
4.2. Sofern
zwischen der Pension “Gut Grabitz“ und
dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom
Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
4.4. Dem
Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension
entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
4.5.
Stornierungsgebühren
14. und 8.
Tage vor dem Anreisetag: |
25 % |
7.
und 3. Tage vor dem Anreisetag: |
50 % |
innerhalb
von 48 Stunden vor der reservierten Buchung: |
70 % |
bei
Nichtanreise |
80 % |
des gesamten Rechnungsbetrages.
5. Rücktritt der Pension
5.1. Sofern
ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist die Pension “Gut Grabitz“ in diesem Zeitraum ihrerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird
eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so
ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner
ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben
Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.4. Die
Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei
berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der
Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2. Check
in: Die Zimmer können zwischen 15 und 18 Uhr bezogen werden. Andere
Anreisezeiten sind mit der Pension abzusprechen. Bei einer früheren Anreise
kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer
bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Die Pension “Gut Grabitz“ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das
Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere
Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als
ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
6.3. Check
out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.
Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr
100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftungen
7.1. Der
Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber der Pension “Gut Grabitz“ für die
von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
7.2. Die Pension
“Gut Grabitz“ haftet gegenüber dem Gast
bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer
Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine
anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
7.3. Es
obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder
Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension “Gut Grabitz“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung
oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
7.4. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen
der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige
macht.
7.5. Soweit
der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Gebrauch
macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrräder oder
Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
7.6.
Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht
zum Leistungsbereich der Pension “Gut Grabitz“. Sollten diese Leistungen nach
Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt
auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Rambin.
8.2. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.